Was ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA)? Oder heißt es Arbeitssicherheitsausschuss?
Was ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA)? Oder heißt es Arbeitssicherheitsausschuss?

Was ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA)? Oder heißt es Arbeitssicherheitsausschuss?

In der Regel muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden, wenn im Betrieb mehr als zwanzig Beschäftigte tätig sind.

Was ist ein ASA? Arbeitsschutzausschuss oder Arbeitssicherheitsausschuss? Safe4health.info

Heißt es Arbeitsschutzausschuss oder Arbeitssicherheitsausschuss?

Viele ASA-Teilnehmer sagen Arbeitssicherheitsausschuss, im nächsten Moment Arbeitsschutzausschuss. Welcher Begriff ist richtig?

Das liegt ein wenig an der deutschen Sprache und an Bezeichnungen der gesetzlichen Grundlagen. Die grundlegenden Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dort werden die grundlegenden Anforderungen an den Arbeitgeber beschrieben, die er umzusetzen hat. In § 3 des ArbSchG wird festgelegt, dass der Unternehmer eine geeignete Organisation für den Arbeitsschutz zu treffen hat. Ein wenig unglücklich sind die Bezeichnungen Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz. Das Ziel dieser Gesetze besteht allerdings nicht darin, die Arbeit zu schützen. Es geht vielmehr darum, die Arbeiter zu schützen. Von daher wäre die Bezeichnung „Arbeitssicherheitsausschuss“ besser, denn in diesem Gremium werden sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen besprochen, die der Arbeitssicherheit aller Beschäftigten dienen.

Dennoch: formal richtig ist „Arbeitsschutzausschuss“. Das steht nämlich so im Arbeitssicherheitsgesetz.

Auch wenn formal der Arbeitsschutzausschuss richtig ist, wird meist mit dem Arbeitssicherheitsausschuss das Richtige gemeint. Von daher ist es völlig Wurscht.

Arbeitsschutzausschuss oder Arbeitssicherheitsausschuss? Safe4health.info

Eine gute Nachricht: Die Abkürzung ASA passt in beiden Fällen.
Wo steht, dass ein ASA gebildet werden muss?

Der Arbeitsschutzausschuss berät über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit und dient gleichzeitig dem Informationsaustausch.

Die Verpflichtung zur Organisation, dieses mindestens vierteljährlich zusammentretenden Kreises, ergibt sich aus § 11 (ASiG) „Arbeitsschutzausschuß“ und setzt sich auf jeden Fall aus dem folgenden Personenkreis zusammen:

Weitere Teilnehmer, bspw. Brandschutzbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte, oder Experten im Bereich der Biosicherheit, ergeben sich aus der aktuellen Thematik und den Schwerpunkten des Unternehmens. Es entstehen immer wieder Fragestellungen, die weitergehende Expertise erfordern.

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Aus diesem Grund dient die Zusammensetzung gemäß ASiG eher als Mindestanforderung und ist für weitere Mitglieder offen. Sofern es der Chef möchte, können natürlich auch alle Mitarbeiter teilnehmen.

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