Was bedeutet „Sichtverbindung nach außen“ – Was ist Tageslicht?
Was bedeutet „Sichtverbindung nach außen“ – Was ist Tageslicht?

Was bedeutet „Sichtverbindung nach außen“ – Was ist Tageslicht?

Die Anforderungen an Tageslicht und die Sichtverbindung nach Außen sind im gesetzlichen Regelwerk verankert. Doch wo steht das genau und was bedeutet das?

Was ist eine Sichtverbindung nach außen Tageslicht Safety & Health Consulting

Tageslicht wird in der Arbeitsstättenverordnung gefordert

Steht mir ein Arbeitsplatz mit Fenster zu?

Die Frage nach der Sichtverbindung nach Außen stellen sich viele Arbeitnehmer. Außerdem ist es im beruflichen Kontext immer wieder ein Thema, welches die Sicherheitsfachkräfte und die Personalvertretung fordert. Die Antwort darauf liefert allerdings schon die Arbeitsstättenverordnung, in der derzeit gültigen Fassung von November 2016, Punkt 3.4 Anhang der Arbeitsstättenverordnung:

(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.

Wie wird Tageslicht definiert?

Was wir unter Tageslicht verstehen, liegt oft in unserer eigenen Interpretation. Denn Tageslicht kann das natürliche Licht bei Tag und draußen beschreiben. Dieses Licht hat einen langen Weg hinter sich und machte sich auf den Weg von der Sonne zur Erde. Es ist genau das Licht, welches uns im Sommer einen großen Wohlfühlfaktor geben kann und unsere eigene Vitamin-D-Produktion anheizt. Dabei bekommen wir nicht nur die Möglichkeit zu sehen, sondern empfinden auch das tolle Gefühl der Wärme. Darüber hinaus werden wir munter. Was wir brauchen, ist das Tageslichtspektrum, also eine bestimmte Zusammensetzung des Lichts. Entscheidend ist die Lichtfarbe, mit einer Farbtemperatur ab 5.300 K.

Interessant ist, dass wir dieses Tageslichtspektrum künstlich herstellen können. Demzufolge brauchen wir keine Sonne, um unseren Vitamin-D-Spiegel anzuheben. Doch meint die Arbeitsstättenverordnung nun das direkte Sonnenlicht, oder eine Tageslichtlampe?

Definition von Tageslicht in der Arbeitsstättenregel versteckt

Eine versteckte Definition von „Tageslicht“ finden wir in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 „Beleuchtung“. In der ASR heißt es im Abschnitt 4 „Beleuchtung und Tageslicht“:

(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten.  Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen. Helle Wände und Decken unterstützen die Nutzung des Tageslichts. Tageslicht weist Gütemerkmale (z. B. die Dynamik, die Farbe, die Richtung, die Menge des Lichts) auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind.

Demnach ist das natürliche Tageslicht, welches uns durch ein Fenster erreicht, immer dem künstlich erzeugten Licht vorzuziehen. In der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 ist sogar definiert, wie hoch der Anteil an natürlicher Beleuchtung zu sein hat. Dazu wird der Tageslichtquotient eingeführt. Dieser gibt es Verhältnis zwischen der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz, zur Beleuchtungsstärke im Freien (ohne Bebauung) an.

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Was hat es mit der Sichtverbindung nach Außen auf sich?

Wenn wir die ASR befolgen, brauchen wir einen gewissen Anteil an Tageslicht von draußen auch im Inneren der Arbeitsstätte. Das können wir durch zwei Möglichkeiten erreichen. Entweder durch Oberlichter oder eben durch eine Sichtverbindung nach Außen. Beides ist entweder als Fenster konzipiert, oder eben nur als Lichteinlass geeignet. Allerdings bringt die Sichtverbindung nach Außen einige interessante Effekte mit sich. Allerdings macht die Arbeitsstättenregel keine Vorgaben für die Sichtverbindung nach Außen. Das bleibt einzig und allein der Arbeitsstättenverordnung vorbehalten.

Ein wenig schwammig, aber immerhin, stellt die ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ einen verdeckten Hinweis und bringt uns eine „Kann-Bestimmung“ unter Punkt 3.1:

„3.1 Fenster sind Bauteile zur natürlichen Beleuchtung. Hierzu zählen auch Schaufenster. Darüber hinaus können sie sowohl der Sichtverbindung nach außen als auch der Lüftung dienen.

Fenster können also als Sichtverbindung nach draußen dienen. Die Sichtverbindung hat neben der Versorgung mit Tageslicht noch eine wichtige Funktion: Wir haben die Möglichkeit, mit der Umwelt zu interagieren. Wir schauen, was draußen so los ist und fühlen uns nicht so isoliert. Von daher macht die Kombination aus Fenster und Tageslichteinfallstor einen Sinn.

Vor vielen Jahren war die Sichtverbindung nach Außen in der Arbeitsstättenregel bereits definiert. 1976 erschien die ASR 7/1 und enthielt den Punkt „Als Sichtverbindung dienende Fenster, Türen oder Wandflächen“. Dort fanden wir u.a. die Information, dass die Materialien aus einem durchsichtigen Material bestehen muss. Auch war beschrieben, dass dich die Unterkante des Fensters zwischen 0,85 m und 1,25 m über dem Fußboden befinden muss.

Natürlich sind auch Ausnahmen möglich und nicht jeder Raum innerhalb der Arbeitsstätte braucht eine Sichtverbindung nach außen.

Auf eine Sichtverbindung nach außen kann mitunter verzichtet werden Safety & Health Consulting

Sichtverbindung nach außen: die Ausnahmen

Natürlich hat nicht jeder Raum ein Fenster nach draußen, denn nicht überall brauchen wir das. Dies hängt allerdings von der Art der Tätigkeit ab. Es gibt Tätigkeiten, bei denen Tageslicht und eine Sichtverbindung nach Außen eh hinderlich wären.

Dies ist bspw. in Fotolaboren oder bestimmten Untersuchungsräumen (Ultraschall) der Fall. Auch Räume, die nur begangen werden, um etwas hineinzustellen – oder herauszuholen, müssen kein Tageslicht enthalten (z.B. Maschinenraum des Aufzuges, kleine Lagerräume etc.). Teeküchen, sofern sie nicht in Pausen- und Bereitschaftsräume integriert sind, benötigen ebenfalls keine Sichtverbindung nach Außen und auch kein direktes Tageslicht. Räume in Einkaufszentren und Passagen, Bahnhofs- und Flughafenhallen stellen ebenso Ausnahmen dar.

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