Was sind Schutzziele und wie lassen sich diese erreichen?
Was sind Schutzziele und wie lassen sich diese erreichen?

Was sind Schutzziele und wie lassen sich diese erreichen?

Die Gesetzgebung definiert im Arbeits- und Gesundheitsschutz den Rahmen und legt sogenannte Schutzziele fest. Bei der Umsetzung dieser abstrakten Vorgaben kommen verschiedene Akteure ins Spiel. Doch welche Player sind, wann beteiligt? Welche Rolle spielen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt?

Was sind Schutzziele und wie kann man diese erreichen Safety & Health Consulting

Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland organisiert?

Um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber verschiedene Regelwerke geschaffen. Darin sind sogenannte Schutzziele festgelegt, die den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sichern sollen. So kann bspw. ein Schutzziel sein, dass eine übermäßige Belastung durch Lärm ausgeschlossen wird. Dabei kann sich Lärm als eine langfristige Schädigung des Gehörs auswirken. Lärm kann aber auch die psychische Gesundheit der Mitarbeiter verschlechtern.

Das Gleiche gilt für die Beleuchtung. Zu wenig Licht kann verhindern, dass sicherheitsrelevante Hinweise nicht wahrgenommen werden. Das falsche Beleuchtungsspektrum sorgt dafür, dass das psychische Wohlbefinden verringert wird.

Schutzziele definieren die übergeordneten Ansprüche, die wir erfüllen müssen

Die Schutzziele sind meist allgemein gehaltene Forderungen, wie bspw.:

Es muss ausreichend Licht zur Verfügung stehen, das Spektrum der Beleuchtung muss zum psychischen Wohlbefinden beitragen und die Geräuschkulisse darf das Gehör nicht schädigen. Gleichzeitig muss die eigene Sprache verständlich bleiben, damit es nicht so anstrengend ist, einem Gespräch zu folgen.

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Das allgemein formulierte Schutzziel besteht also darin, die Belastungen zu reduzieren. Das ist nun aber sehr abstrakt und ließe sich wie folgt zusammenfassen:

„Licht und Schall dürfen uns nicht krankmachen!“

Das wissen wir aber immer und so allgemeine Aussagen bringen uns nicht weiter. Was nun?

Schutzziele werden durch gesetzliche Verordnungen, wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung, festgelegt.

Was ist eine Vermutungswirkung?

Im Zusammenhang mit dem Arbeitsstättenrecht hören wir oft von der Vermutungswirkung. Doch was ist das?

Die Schutzziele sind sehr allgemein und abstrakt. Das Gehör darf nicht geschädigt werden und die Beleuchtung muss ausreichend sein. Was genau ist denn darunter zu verstehen?

Um übergeordnete Verordnungen zu konkretisieren, haben Bund und Länder, in mehreren Arbeitskreisen, weitere Regelwerke erlassen. So gibt es beispielsweise die Arbeitsstättenregeln, die bestimmte Maßnahmen aufzeigen. Bei der Umsetzung der dort geforderte kann Maßnahmen, kann sich der Arbeitgeber auf die Vermutungswirkung berufen. Vermutungswirkung heißt, dass wir durch die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen davon ausgehen können, dass die übergreifend geforderten Schutzziele erreicht werden.

So gibt es in der ASR A3.7 „Lärm“ verschiedene technische Vorgaben und in der ASR A3.4 „Beleuchtung“ ebenfalls.

Was passiert, wenn sich die beschriebenen Maßnahmen nicht umsetzen lassen?

Jedes Mal, wenn sich die geforderten Maßnahmen nicht umsetzen lassen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit durch eine Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen, dass auch alternative Varianten das gleiche Schutzziel erreichen. Es gibt Arbeitsbereiche, in denen es überwiegend dunkel sein muss. Die Arbeitsaufgabe an Mikroskopiearbeitsplätzen lässt sich nur selten mit dem ausreichenden Einfall von Tageslicht in Einklang setzen.

Auch bei Ultraschalluntersuchungen ist es meist dunkel. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Ärzte, die solche Untersuchungen durchführen, genau deswegen eine Depression bekommen.

Allerdings ist es auch ohne viel Aufwand möglich, Kompensationsmöglichkeiten anzubieten. Diese können u.a. darin bestehen, regelmäßige Pausen an der frischen Luft, im Pausenraum mit Tageslicht oder im Büro anzubieten.

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Auch wenn persönliche Schutzausrüstung in der Maßnamenshierarchie erst am Schluss aller Schutzmaßnahmen getroffen werden dürfen (siehe STOP-Prinzip), so ist es nicht möglich jede Werkzeugmaschine zu kapseln. Denn das wäre bezogen auf den Lärm eine wirksame, technische Maßnahme.

Die meisten Arbeiten erfordern aber selbst in der heutigen Zeit noch Handarbeit. Demzufolge ist auch das Tragen von Gehörschutz möglich. Sofern der Gehörschutz geeignet ist und es keine technische Lärmänderungsmaßnahme gibt, ist das Schutzziel erreicht. Eine Gehörschädigung wird verhindert.

Innerbetriebliche Akteure, die dabei helfen, die Schutzziele zu erreichen

Damit der Arbeitgeber nicht alleine überlegen muss, welche Maßnahmen zu treffen sind, gibt es verschiedene Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die ihn dabei unterstützen. So ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein wesentlicher Ansprechpartner, der dabei hilft, die geltenden Vorgaben zu ermitteln, zu bewerten und die Umsetzung im Betrieb zu implementieren.

Allerdings lässt sich nicht jede Vorschrift 1 zu 1 umsetzen, dafür sind die Betriebe viel zu verschieden. Es ist auch nicht immer notwendig.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber dabei, ein gewisses Gefährdungspotential abzuwägen und Alternativen vorzuschlagen. Wenn es speziell darum geht, die gesundheitlichen Auswirkungen bestimmter Arbeitsbedingungen zu bewerten, ist auch der Betriebsarzt ein wichtiger Ansprechpartner. Dieser ist noch eher in der Lage, die medizinischen Auswirkungen einzuschätzen.

Das kann Bereiche der Ergonomie betreffen, aber auch Hautbelastungen und Feuchtarbeit. Wichtig ist, dass sowohl die Fachkraft für Arbeitssicherheit, als auch der Betriebsarzt Hinweise an die Führungskräfte oder den Unternehmer geben, wenn Defizite bestehen oder sicherheitsrelevante Mängel aufgezeigt werden müssen.

Um das zu tun, weisen beide Akteure immer wieder auf zentrale Elemente des Arbeitsschutzes hin. Das kann die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sein, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßig durchzuführende Unterweisung.

Gerade die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes, in dem alle relevanten Gefährdungen gesammelt und bewertet werden müssen. Nur so können relevante Maßnahmen ermittelt und umgesetzt werden. Alle getroffenen Schutzmaßnahmen haben das Ziel, das Gefährdungspotential zu senken und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Welche Aspekte können helfen, die Schutzziele zu erreichen?

Schutzziele lassen sich durch verschiedene Maßnahmen umsetzen. Dabei kann es sich um technisch, einfach zu realisierende Maßnahmen handeln. So kann die Beschaffung eines ergonomisch sinnvollen Tisches in Betracht kommen, eine Änderung des Beleuchtungskonzeptes oder die Beschaffung von Gehörschutz.

Oftmals zielen die Schutzziele auch auf die organisatorische Ebene ab. Müssen Unterweisungen vielleicht öfter durchgeführt werden? Fehlen Unterweisungsthemen? Gibt es genügend Sicherheitsbeauftragte? Wird das Arbeitszeitgesetz eingehalten?

Das Spektrum an Maßnahmen ist schlichtweg unbeschränkt, denn viele Wege führen nach Rom. Der einfachste Weg ist immer ein Blick in das untergesetzliche Regelwerk, wie die Arbeitsstättenregeln (ASR), die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) oder auch die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Zusätzlich gehören arbeitsmedizinische Erkenntnisse zum Stand der Technik und müssen primär in die Betrachtung einbezogen werden.

Bei all dem Paragraphen-Dschungel berät die Sicherheitsfachkraft und gibt wertvolle Hinweise. Dabei geht es immer darum, wie die Schutzziele mit den Vorgaben und den betrieblichen Belangen in Einklang zu bringen sind.

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