druckgasbehaelter lagern oder bereithalten

Bevor wir uns mit dem Unterschied zwischen den Begriffen lagern und bereithalten beschäftigen, müssen wir den Begriff „Druckgasbehälter“ definieren.

Druckgasbehälter sind Behälter für Gase, unabhängig vom Druck, inklusive den sicherheitsrelevanten Ausrüstungsteilen. Der sichere und rechtskonforme Umgang mit Druckgasflaschen hängt von der Frage ab: „Lagern oder Bereithalten?“ Wieso ist das wichtig?

Druckgasbehälter – lagern oder bereithalten macht einen großen Unterschied

Ob lagern oder bereithalten: es gelten verschiedene Regelwerke und damit werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So gesehen haben wir in erster Linie einen rechtlichen Unterschied. Typisch Deutschland, aber es gibt tatsächlich zwei verschiedene Vorgaben. Unabhängig von der Gefahrstoffverordnung, deren Vorgaben für alle Gefahrstoffe gelten, gibt es die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die den korrekten Umgang mit Druckgasflaschen regeln. Zum einen gilt die TRBS 3145/ TRGS 745 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“, in der Vorgaben gemacht werden, wie die Druckgasbehälter sicher benutzt werden. Das bedeutet, dass diese Vorgabe immer dann anzuwenden ist, wenn wir mit den Druckgasbehältern etwas tun.

Das versteht man unter Bereithalten von Druckgasbehältern?

Vom „Bereithalten“ spricht man auch, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter an die Entnahmeeinrichtungen als Reserve angeschlossen oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind. Die geltende Technische Regel ist: TRBS 3145 / TRGS 745.
Während die innerbetriebliche Beförderung nichts mit der eigentlichen Aufbewahrung zu tun hat, kann das Bereithalten mit dem Lagern schon verwechselt werden. Denn oft handelt es sich ebenfalls um Lagerräume. Der Unterschied besteht aber darin, dass die Gasflaschen entweder als einzelne Flaschen, oder als Bündel (Gasflaschenbatterien) an die Hausinstallation angeschlossen sind. Für diese Art der Aufbewahrung, findet die TRGS 745 ihre Berechtigung.

Was bedeutet Lagern von Druckgasflaschen?

Im Unterschied zum Bereithalten werden die Flaschen beim klassischen Lagern nicht zur Verwendung angeschlossen. Als „Lagern“ von Druckgasflaschen spricht man dann, wenn die Flaschen nicht in Verwendung sind, also nirgendwo zur Entnahme angeschlossen sind. Einfach ausgedrückt steht die Flasche dann nur so rum. Für das korrekte Lagern der Druckgasflaschen, gilt die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern„.

Aber nicht jede Flasche, die so rumsteht, wird auch gelagert. Denn wird die Flasche innerhalb der nächsten 24 h zur Verwendung abgeholt, so wird sie zur Entnahme bereitgehalten und nicht gelagert. Demzufolge gilt nun wiederum die TRGS 745.

TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“

Druckgasbehälter – Wieso zwischen Lagern und Bereithalten unterschieden wird

Die verschiedenen Anforderungen können für die Praxis von Bedeutung sein. So macht es durchaus Sinn, brandfördernde Gase (z.B. Sauerstoff) und brennbare Gase (z.B. Acetylen) getrennt zu lagern. Das leuchtet schnell ein und macht auch Sinn. Diese Trennung wird in der Regel mit dem Schutzbereich (Abstand) oder sogar durch eine räumliche Trennung gewährleistet. Diese räumliche Trennung von verschiedenen Gasen kann gut durch ein oder mehrere Sicherheitsschränke gewährleistet werden.

Bei der Verwendung wäre die Trennung von Sauerstoff und Acetylen ein wenig blöd, denn beim Autogenschweißen gehören beide Gase gleichzeitig an das zu bearbeitende Werkstück. So werden beide Gase nur gemeinsam als Schweißgas benutzt. Die zwei Flaschen stehen direkt nebeneinander auf einem Wagen. Das gemeinsame Verwenden muss demzufolge erlaubt sein. Letzten Endes wird über die zu treffenden Schutzmaßnahmen immer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung entschieden.

Welche Kennzeichnung müssen Lagerräume für Druckgasbehälter aufweisen?

Ein Gasflaschenlager muss immer als solches gekennzeichnet werden. Damit wird auf die möglichen Gefahren hingewiesen und gleichzeitig die besondere Zutrittsregelung hervorgehoben. Es dürfen nämlich nur fachkundige Personen eintreten, die auch eine entsprechende Unterweisung erhalten haben.

Die Gasflaschenlager müssen folgende Kennzeichen haben:

  • Gefahrenpiktogramm „Gase unter Druck“
  • Betriebsanweisung für das Lager
  • Art der aufbewahrten Gase (als Piktogramm, z.B.: entzündbar)
  • Verbotsschilder für Essen, Trinken und Rauchen
  • Zutritt für Unbefugte verboten
  • gut erkennbare Anweisungen für das Verhalten im Notfall (was ist bei Alarm zu tun)

Welche besonderen Anforderungen gelten für Lager im Keller?

Lagerräume im Keller gibt es recht häufig. Diese Räume werden in der TRGS 510 auch als „Räume unter Erdgleiche“ bezeichnet. Dafür gibt es besondere Vorgaben, denn problematisch sind eben gerade die Gase, die schwerer sind als Luft. Dazu zählt bspw. Kohlenstoffdioxid. Sollte eine CO2-Flasche undicht sein, strömt das Gas aus und sammelt sich auf dem Boden. Im Laufe der Zeit bildet sich ein See. Aus diesem Grund hatte man früher einen Kanarienvogel mit in den Gruben. Gott sei Dank, treibt man diese Unsitte heute nicht mehr weiter.

Durch die tiefe Lage, kann dieses Gas oft nicht durch Fenster entweichen, weil die Gasflaschenlager unter Erdgleiche oft keine Fenster haben, oder diese oben als Oberlichter ausgebildet sind. Aber wie gesagt, Kohlenstoffdioxid verflüchtigt sich nicht nach oben.

Bei Räumen unter Erdgleiche ist die Unterscheidung zwischen lagern und bereithalten noch etwas „verrückter“, denn es dürfen laut TRGS 510 nur insgesamt 50 Druckgasflaschen dort gelagert werden. Diese Vorgabe hat nichts mit der Flaschengröße zu tun. Nach der technischen Regel dürfen auch kleine Flaschen nur mit maximal 50 Stück unter Erdgleiche gelagert werden. Im Sinne des Verordnungstextes geht es nur um die Anzahl.

Beim Bereithalten, also bei den angeschlossenen Flaschen, gibt es die zahlenmäßige Einschränkung in der Form nicht. Allerdings ist es dann wiederum nicht so einfach wie es klingen mag, denn die TRGS 745 macht eine Menge weiterer Vorgaben und Einschränkungen, so dass es sich lohnt einen Blick hineinzuwerfen.

Um die Lagerung konform mit der TRGS 510 unter Erdgleiche durchzuführen, sind folgende Anforderungen an den Raum zu stellen:

  • es gibt einen mindestens 2-fachen Luftwechsel
  • bei Ausfall der Lüftung gibt es einen Alarm (außen am Raum)
  • die Druckgasflaschen werden in Sicherheitsschränken gemäß EN 14470-2 gelagert.

Interessant zu wissen ist, dass eine natürliche Lüftung nur zulässig ist, wenn sich der Fußboden des Lagers maximal nur 1,5 m unter der Geländeoberfläche befindet.

Sofern es sich bei den Druckgasen um Druckluft oder Sauerstoff handelt, ist keine Lagerung in Sicherheitsschränken erforderlich.

Welche Anforderungen gelten für das Bereithalten von Druckgasflaschen im Keller?

Wie bereits erwähnt, gibt es für das Bereithalten unter Erdgleiche keine Beschränkung der Gesamtzahl. Allerdings gibt es nun Ausschlusskriterien für die zur Verwendung angeschlossenen Gase. So dürfen nur die folgenden Gase im Keller bereitgehalten oder verwendet werden:

  • Sauerstoff
  • Druckluft
  • Gase, die nur als „Gas unter Druck“ eingestuft sind

Zu den Gasen, die nur als „Gas unter Druck“ eingestuft sind, zählen bspw. Kohlenstoffdioxid CO2, Stickstoff N2 und Helium He. Lachgas ist nicht mehr zulässig (war früher mal erlaubt).

Sowohl beim Bereithalten, als auch beim Lagern müssen natürlich weitere Regeln beachtet werden. Das Gleiche gilt auch für die bauliche Ausführung der Räume. Dabei ist der Schlüssel aller Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung zu sehen. Erst auf deren Grundlage können die Beschäftigten unterwiesen werden, was genau zu tun ist und auch darüber, was nicht sein darf.

Druckgase unter Erdgleiche – die Rolle der Gefährdungsbeurteilung

Nun ist es nicht mehr erlaubt, alle Flaschen in beliebiger Anzahl unter Erdgleiche zu lagern und anzuschließen. Doch sind Abweichungen der Technischen Regeln zulässig?

Dies ist eine Frage, die sich mit Einzelfall mit „Ja“ beantworten lässt. Der Schlüssel liegt in der Gefährdungsbeurteilung. Nun darf nicht der Trugschluss entstehen, dass die Durchführung einer schriftlichen Dokumentation dazu führt, alles machen zu dürfen, was man möchte. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, systematisch und strukturiert zu überprüfen, ob nicht auch eine 51. CO2-Flasche unter Erdgleiche gelagert werden darf. Werden technische Schutzmaßnahmen ergriffen, mit denen eine Gefährdung reduziert werden kann, so ist es prinzipiell denkbar. Dafür kommen ein paar Möglichkeiten in Betracht. Wichtig ist dabei, dass das sogenannte Schutzziel erreicht wird. Die Frage, in welchem Maße von einer technischen Vorgabe abgewichen werden kann, ist immer zwischen dem Unternehmer, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. weiterer Fachexpertise zu prüfen.